Hinweis!
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 gibt es mehr steuerliche Förderung von Ehrenamtlichen und Übungsleitern. Mit diesem Gesetz wird ein neues Ehrenamtspaket auf dem Weg gebracht. Die Pauschalen werden ab dem Steuerjahr 2021 erhöht.
Aus diesem Grund gilt ab Januar 2021:
- Übungsleiterpauschale: Erhöhung von 2.400 auf 3.000 EUR
- Ehrenamtspauschale: Erhöhung von 720,00 auf 840,00 EUR
